Jusletter

Bemerkungen zur Prozessführungsbefugnis ausländischer Insolvenzverwalter vor schweizerischen Gerichten nach dem Vorentwurf für eine Revision des 11. Kapitels des IPRG

  • Autor/Autorin: Marjolaine Jakob
  • Beitragsarten: Beiträge
  • Rechtsgebiete: IPRG
  • Zitiervorschlag: Marjolaine Jakob, Bemerkungen zur Prozessführungsbefugnis ausländischer Insolvenzverwalter vor schweizerischen Gerichten nach dem Vorentwurf für eine Revision des 11. Kapitels des IPRG, in: Jusletter 11. April 2016
Nach der geltenden gesetzlichen Regelung und der dazu ergangenen bundesgerichtlichen Rechtsprechung verfügt ein ausländischer Insolvenzverwalter vor schweizerischen Gerichten im Anwendungsbereich des 11. Kapitels des IPRG nur über eine äusserst beschränkte Prozessführungsbefugnis. In der Vernehmlassungsvorlage zur Revision des 11. Kapitels des IPRG ist eine Ausweitung vorgesehen. Unter anderem soll die Möglichkeit geschaffen werden, auf die Durchführung eines Sekundärkonkursverfahrens zu verzichten; als Folge davon soll einem ausländischen Insolvenzverwalter die uneingeschränkte Prozessführungsbefugnis vor schweizerischen Gerichten zukommen.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Ausgangslage
  • II. Verfahrensablauf nach der geltenden Regelung
  • III. Verfahrensablauf nach der Revisionsvorlage
  • IV. Prozessführungsbefugnis des ausländischen Insolvenzverwalters nach der Revisionsvorlage
  • 1. Anerkennungsverfahren
  • 2. Zwischenverfahren
  • 2.1. Antrag auf Durchführung eines ordentlichen Sekundärkonkursverfahrens
  • 2.2. Antrag auf Verzicht auf die Durchführung eines Sekundärkonkursverfahrens
  • 3. Vollstreckungsverfahren
  • 3.1. Durchführung des Sekundärkonkursverfahrens
  • 3.2. Verzicht auf die Durchführung des Sekundärkonkursverfahrens
  • V. Würdigung der vorgeschlagenen Regelung der Prozessführungsbefugnis
  • 1. Zur Durchführung eines Sekundärkonkursverfahrens
  • 1.1. Zum Schutz bevorrechtigter Forderungen
  • 1.2. Zur Prüfung der Angemessenheit der Berücksichtigung von Forderungen schweizerischer Gläubiger
  • 1.3. Umkehr des Regel-Ausnahme-Verhältnisses?
  • a. Zur Information über das Antragsrecht
  • b. Zur Verzögerung des Verfahrens
  • c. Zur Gefahr von Rechtsstreitigkeiten über die Gläubigereigenschaft
  • d. Zur Einschränkung des Antragsrechts
  • e. Fazit
  • 1.4. Würdigung
  • 2. Zum Verweis auf die Befugnisse des Gemeinschuldners bei Verzicht auf die Durchführung eines Sekundärkonkursverfahrens
  • 3. Zur fehlenden Klarstellung bezüglich der Prozessführungsbefugnis ausländischer Insolvenzverwalter ausserhalb des 11. Kapitels des VE-IPRG
  • V. Schlussbemerkungen

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