Ungenügende Haftbedingungen
BGer – Das Bundesgericht hat in einem weiteren Fall festgestellt, dass die Haftbedingungen im Gefängnis Champ-Dollon der Menschenrechtskonvention widersprachen. Es hat die Beschwerde eines Drogenhändlers teilweise gutgeheissen, der während 136 Hafttagen weniger als vier Quadratmeter für sich beanspruchen konnte.
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