Jusletter

Die Widerrechtlichkeit im Haftpflichtrecht

Gedanken zu dieser Haftungsvoraussetzung und den dazu entwickelten Lehren

  • Autor/Autorin: Michel Verde
  • Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
  • Rechtsgebiete: Privatversicherungsrecht, Obligationenrecht
  • Zitiervorschlag: Michel Verde, Die Widerrechtlichkeit im Haftpflichtrecht, in: Jusletter 18. April 2016
Die Lehre hat diverse Theorien zur Haftungsvoraussetzung der Widerrechtlichkeit entwickelt. Zum einen stehen sich die objektive und die subjektive Widerrechtlichkeitstheorie gegenüber. Zum anderen sind zahlreiche weitere Theorien gebildet worden, die man unter dem Titel «dritte Widerrechtlichkeitstheorie» zusammenfasst. Der Beitrag legt dar, warum die Widerrechtlichkeit im Sinne von Art. 41 Abs. 1 OR grundsätzlich als sog. Verhaltensunrecht zu verstehen ist, und geht auf einzelne Aspekte der Begründung der Widerrechtlichkeit anhand eines Verstosses gegen eine Verhaltensnorm ein.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Die verschiedenen Widerrechtlichkeitstheorien
  • 1. Eine Übersicht
  • a) Dreiteilung der Widerrechtlichkeitstheorien
  • b) Die subjektive Widerrechtlichkeitstheorie
  • c) Die objektive Widerrechtlichkeitstheorie
  • d) Die «dritte Widerrechtlichkeitstheorie»
  • 2. Stand der Diskussion
  • III. Der hier vertretene Standpunkt zur Widerrechtlichkeit
  • 1. Grundsätzliche Überlegungen zur Widerrechtlichkeit
  • 2. Kritik an der Erfolgsunrechtslehre
  • a) Erfolgsunrecht als Abkürzung zur Widerrechtlichkeit
  • b) Einwände gegen das Erfolgsunrecht
  • aa) Untauglich bei Unterlassungen
  • bb) Nicht zielführend bei Einwilligung in ein potenziell schädigendes Verhalten
  • cc) Gleichstellung von Unrecht und Unglück
  • dd) Führt bei den Gefährdungshaftungen auf Irrwege
  • ee) Verfehlte Abhängigkeit der Widerrechtlichkeit von der Rechtsgutbeeinträchtigung
  • c) Fazit: Fort vom Erfolgsunrecht
  • 3. Widerrechtlichkeit als Verstoss gegen eine Verhaltensnorm
  • a) Verhaltensnormen beruhen auf Bedürfnisabwägungen
  • b) Gesamte Rechtsordnung als Quelle von haftungsrelevanten Verhaltensnormen
  • c) Der haftungsrelevante Schutzzweck einer Verhaltensnorm
  • d) Zwei verschiedene Arten von Verhaltensnormen
  • aa) Überblick
  • bb) Die risikobezogenen Verhaltensnormen
  • cc) Die erfolgsbezogenen Verhaltensnormen
  • e) Konkretisierung der Verhaltensnormen
  • aa) Konkretisierungsbedarf
  • bb) Objektiver Sorgfaltsmassstab
  • cc) Erlaubtes Risiko
  • dd) Vertrauensgrundsatz
  • ee) Risikobezogene Verhaltensnormen als Konkretisierungshilfe
  • IV. Einzelaspekte
  • 1. Widerrechtlichkeit und Verschulden
  • 2. Widerrechtlichkeit und Adäquanz
  • 3. Rechtswidrigkeit als Voraussetzung des defensiven Rechtsgüterschutzes
  • 4. Widerrechtlichkeit bei den Gefährdungshaftungen
  • V. Fazit

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