Maintien du droit au séjour pour une femme
BGer – Opfer von häuslicher Gewalt – Eine tunesische Staatsangehörige kann in der Schweiz bleiben, trotz eines Vetos des Staatssekretariats für Migration, welches ihre Ausschaffung angeordnet hatte. Das Bundesgericht stützt somit den Entscheid der Waadtländer Behörden. (Urteil 2C_649/2015) (sts)
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