Jusletter

Jäger müssen Schwarzwildschäden mitzahlen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Grundrechte, Ökologisches Gleichgewicht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Jäger müssen Schwarzwildschäden mitzahlen, in: Jusletter 18. April 2016
BGer – Jagdgesellschaften müssen sich an der Entschädigung von Schwarzwildschäden finanziell beteiligen. Das hat das Bundesgericht entschieden und die Beschwerde einer Solothurner Jagdgesellschaft gegen die kantonale Entschädigungspflicht abgewiesen. (Urteil 2C_975/2015)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.