Jusletter

Die Übergangsbestimmung zum qualifizierten Steuervergehen als Geldwäschereivortat

  • Autoren/Autorinnen: Markus Hess / Omar Abo Youssef
  • Beitragsarten: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Steuerrecht, Strafrecht Schweiz Besonderer Teil, Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation
  • Zitiervorschlag: Markus Hess / Omar Abo Youssef, Die Übergangsbestimmung zum qualifizierten Steuervergehen als Geldwäschereivortat , in: Jusletter 25. April 2016
Gemäss Art. 305bis Ziff. 1bis StGB gilt ein Steuerbetrug für den Fall der Hinterziehung von mehr als CHF 300‘000 pro Steuerperiode als qualifiziertes Steuervergehen und Geldwäschereivortat. Der Steuerbetrug ist ein Tätigkeitsdelikt, während das qualifizierte Steuervergehen als Erfolgsdelikt ausgestaltet ist. Dies wirft Fragen zur speziellen Übergangsbestimmung auf, wonach das vor dem 1. Januar 2016 begangene qualifizierte Steuervergehen nicht als Geldwäschereivortat gilt. Für die Abgrenzung ist der Zeitpunkt der Verwendung von Urkunden zur Begehung des Steuerbetrugs massgeblich und nicht etwa der Eintritt der Rechtskraft von Veranlagungen.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Ausgangslage und Fragestellung
  • 2. Auslegung der Übergangsbestimmung der Änderung vom 12. Dezember 2014
  • 2.1. Wortlaut
  • 2.2. Materialien
  • 2.3. Teleologie
  • 3. Fazit

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