Dublin-Überstellungen von Familien
BVGer – Die von den italienischen Behörden gemachten Zusicherungen entsprechen den vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gestellten Anforderungen an eine individuelle Garantie für eine familiengerechte Unterbringung von Dublin-Rückkehrenden nach Italien. Derzeit beinhalten diese Zusicherungen konkrete Namens- und Altersangaben, die Anerkennung als Familieneinheit sowie allgemeine Garantien einer familiengerechten Unterbringung. Diese Zusicherungen garantieren eine kindergerechte Unterbringung und respektieren die Einheit der Familie. (Urteil D-6358/2015)
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