Flugplatzareal Dübendorf
BGer – Die vom Zürcher Kantonsrat im Hinblick auf die künftige Nutzung des Flugplatzareals Dübendorf beschlossene Änderung des kantonalen Richtplans muss nicht dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Das Bundesgericht weist die Beschwerde des «Forum Flugplatz Dübendorf» und einer Privatperson ab. (Urteil 1C_415/2015)
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