Kein Arbeitslosengeld für die vom Chef getrennt lebende Ehefrau
BGer – Arbeitete die Gattin in der Firma des von ihr getrennt lebenden Ehemannes, hat sie kein Anrecht auf Arbeitslosenentschädigung, solange die Scheidung nicht erfolgt ist. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Damit soll Missbräuchen vorgebeugt werden. (Urteil 8C_639/2015)
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