Gratwanderung zwischen Öffentlichkeitsprinzip und Sicherheit
BGer – Präzise Zahlenangaben zu gewissen Bereichen muss der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) trotz des bei der Bundesverwaltung geltenden Öffentlichkeitsprinzips nicht bekannt geben. Dies hat das Bundesgericht in einer öffentlichen Beratung entschieden. (Urteil 1C_122/2015)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare