Jusletter

Weniger IV-Rente für Teilzeitangestellte

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: Jurius, Weniger IV-Rente für Teilzeitangestellte , in: Jusletter 23. Mai 2016
BGer – Wird bei einer Person, die 60% arbeitet, eine Erwerbsinvalidität in gleicher Höhe festgestellt, erhält sie keine ganze Invalidenrente. Dies hat das Bundesgericht in einem Leitentscheid entschieden. Es ändert damit die Rechtsprechung bei Personen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit keinen Aufgaben wie der Kinderbetreuung nachgehen. (Urteil 9C_178/2015)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.