Jusletter

Art. 5 KG und die erhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigung: Eine Frage der Auslegung

  • Autoren/Autorinnen: Blaise Carron / Patrick L. Krauskopf
  • Beitragsarten: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Wettbewerbsrecht, Kartellrecht
  • Zitiervorschlag: Blaise Carron / Patrick L. Krauskopf, Art. 5 KG und die erhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigung: Eine Frage der Auslegung, in: Jusletter 30. Mai 2016
Jüngste Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zeigen, dass der Begriff «Erheblichkeit» in Art. 5 Kartellgesetz (KG) unterschiedlich ausgelegt wird. Das Konzept der per se-Erheblichkeit orientiert sich am EU-Recht und verzichtet auf eine Prüfung von Marktwirkungen. Demgegenüber stützt sich der «more-economic»-Approach auf Bundesverfassung und den KG-Zweckartikel. Er verlangt, dass neben dem betroffenen Wettbewerbsparameter («Qualitative Erheblichkeit») auch die konkreten Marktwirkungen («Quantitative Erheblichkeit») zu beurteilen sind. Die Autoren halten dafür, dass – zumindest de lege lata – auf die Prüfung von Marktwirkungen nicht verzichtet werden kann.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Ausgangslage
  • III. Eine Auslegung des Begriffs «Erheblichkeit» (Art. 5 KG)
  • A. Vorausgesetzte qualitative und quantitative Erheblichkeit
  • B. Die qualitative Erheblichkeit
  • C. Die quantitative Erheblichkeit
  • IV. Schlussfolgerungen

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