Keine Bundeshaus-Akkreditierung
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Journalist Urs Paul Engeler aufgrund seines Teilzeitpensums kein Anrecht auf eine Akkreditierung für das Bundeshaus hat. Es bestätigt damit eine Verfügung der Bundeskanzlei. (Urteil B-7960/2015)
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