Condamnation confirmée après une chute mortelle
BGer – Ein unerfahrener Holzfäller wird der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden. Das Bundesgericht bestätigt die Strafe nach dem Tod einer Hilfsperson, welche die der Holzfäller im Januar 2011 angestellt hatte, um ihm zu helfen zwei grosse Bäume zu schneiden. (Urteil 6B_661/2015) (sts)
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