Aus dem Bundesgericht
Voraussetzung zur Anfechtung des Anfangsmietzinses
Beitragsarten:
Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete:
OR besonderer Teil
Zitiervorschlag: Jurius, Voraussetzung zur Anfechtung des Anfangsmietzinses, in: Jusletter 6. Juni 2016
BGer – Als Voraussetzung zur Anfechtung des Anfangsmietzinses genügt der Nachweis, dass im örtlichen Markt Wohnungsnot herrscht. Nicht notwendig ist, dass die Mieter darüber hinaus beweisen, sich beim Abschluss des Vertrages in einer Not- oder Zwangslage befunden zu haben. (Urteil 4A_691/2015)
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