Beschwerde von Tamoil abgewiesen
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Tamoil SA gegen die neue Regelung im Baugesetz des Kantons Wallis ab, mit der von Eigentümern oder Betreibern ungenutzter Bauten eine Garantieleistung für die Kosten des Abbruchs verlangt werden kann. Die neue Norm hat einen allgemeingültigen Charakter und stellt kein «Einzelfall-Gesetz» für die ausser Betrieb stehende Raffinerie von Tamoil in Collombey dar. (Urteil 1C_564/2015)
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