Fahrzeuglenker müssen nach Unfall immer mit möglichem Alkoholtest rechnen
BGer – Das Bundesgericht präzisiert seine Rechtsprechung zu den Voraussetzungen für einen Schuldspruch wegen Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit. Aufgrund der gesetzlichen Entwicklung der letzten Jahre müssen Lenker eines Motorfahrzeugs nach einem Unfall immer mit der Möglichkeit eines Alkoholtests rechnen. (Urteil 6B_756/2015)
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