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Aus dem Bundesgericht

Fahrzeuglenker müssen nach Unfall immer mit möglichem Alkoholtest rechnen

Jurius
Beitragsarten:

Aus dem Bundesgericht

Rechtsgebiete:

Strafrecht, Strassenverkehrsrecht, Strafen und Massnahmen. Pönologie

Zitiervorschlag: Jurius, Fahrzeuglenker müssen nach Unfall immer mit möglichem Alkoholtest rechnen, in: Jusletter 27. Juni 2016

BGer – Das Bundesgericht präzisiert seine Rechtsprechung zu den Voraussetzungen für einen Schuldspruch wegen Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit. Aufgrund der gesetzlichen Entwicklung der letzten Jahre müssen Lenker eines Motorfahrzeugs nach einem Unfall immer mit der Möglichkeit eines Alkoholtests rechnen. (Urteil 6B_756/2015)


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