Fahrzeuglenker müssen nach Unfall immer mit möglichem Alkoholtest rechnen
Aus dem Bundesgericht
Strafrecht, Strassenverkehrsrecht, Strafen und Massnahmen. Pönologie
Zitiervorschlag: Jurius, Fahrzeuglenker müssen nach Unfall immer mit möglichem Alkoholtest rechnen, in: Jusletter 27. Juni 2016
BGer – Das Bundesgericht präzisiert seine Rechtsprechung zu den Voraussetzungen für einen Schuldspruch wegen Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit. Aufgrund der gesetzlichen Entwicklung der letzten Jahre müssen Lenker eines Motorfahrzeugs nach einem Unfall immer mit der Möglichkeit eines Alkoholtests rechnen. (Urteil 6B_756/2015)
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