Hochspezialisierte Medizin: Zuordnungen des Beschlussorgans sind nicht anfechtbar
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht stellt in einem Grundsatzurteil fest, dass Zuordnungsbeschlüsse des HSM-Beschlussorgans nicht vor Gericht anfechtbar sind. (Urteil C-2251/2015)
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