14 Jahre Gefängnis für Täter von Tötungsdelikt bestätigt
BGer – Ein junger Schweizer muss wegen des Mordes an einem 32-jährigen Mann aus den Kapverden im August 2012 in Lausanne 14 Jahre lang ins Gefängnis. Das Bundesgericht lehnte eine Beschwerde des Täters ab. (Urteile 6B_812/2015 und 6B_813/2015)
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