Sanktion gegen Elmex-Herstellerin bestätigt
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Elmex-Herstellerin Colgate-Palmolive Europe Sàrl (ehemals: Gaba International AG) im Zusammenhang mit der von der Wettbewerbskommission (WEKO) verhängten Sanktion über 4,8 Millionen Schweizer Franken ab. Das Verbot von Parallelimporten in die Schweiz, das die Gaba International AG bis 2006 ihrer Lizenznehmerin in Österreich auferlegte, stellt eine unzulässige, den Wettbewerb erheblich beeinträchtigende Wettbewerbsabrede dar. Dieser Verstoss gegen das Kartellgesetz durfte von der WEKO sanktioniert werden. (Urteil 2C_180/2014)
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