Jusletter

Wahlkampfausgaben von Nationalräten: Keine steuerliche Abzugsfähigkeit

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Öffentliche Finanzen, Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren
  • Zitiervorschlag: Jurius, Wahlkampfausgaben von Nationalräten: Keine steuerliche Abzugsfähigkeit, in: Jusletter 4. Juli 2016
BGer – Persönliche Wahlkampfkosten für den Nationalrat können nicht vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Sie gelten nicht als abzugsfähige Berufsunkosten bzw. Gewinnungskosten, sondern als persönliche Lebenshaltungskosten, welche nicht abzugsfähig sind. (Urteil 2C_860/2014 und 2C_861/2014)

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