Bundesgericht spricht Genfer Ärztin wegen Fehler schuldig
BGer – Das Bundesgericht hat den Rekurs einer Genfer Ärztin, die wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung verurteilt worden war, abgelehnt. Wegen eines Fehlers der Radiologin hatte sich eine gesunde Frau einer Krebs-Behandlung unterziehen müssen. (Urteil 6B_877/2015)
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