Jusletter

Gefahrenmeldungen von Transportunternehmen sind zu veröffentlichen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Rechtsgebiete: Datenschutz, Verwaltungsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Gefahrenmeldungen von Transportunternehmen sind zu veröffentlichen, in: Jusletter 29. August 2016
BVGer – Ein Journalist der «SonntagsZeitung» erhält auf der Basis des Öffentlichkeitsgesetzes Einsicht in die nicht anonymisierten Einträge zu Unfällen, Defekten und weiteren Ereignissen der 26 wichtigsten Transportunternehmen der Schweiz. (Urteil A-4571/2015)

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