Inhaltsverzeichnis
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I. Einleitung
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II. Beschreibung der Problematik
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A. Varianten der Geschlechtsentwicklung aus medizinischer Sicht
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1. Begrifflichkeit
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2. Klassifikation unter dem neuen Begriff DSD
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3. Rechtfertigung der Eingriffe: Dringlichkeit und Notwendigkeit
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4. Auswirkungen und Probleme der Genitaloperationen und Hormonbehandlungen
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a. Psychologische Probleme der betroffenen Eltern und Kinder
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b. Ungenügende psychologische Unterstützung und Betreuung
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c. Medizinisch nicht indizierte Operationen
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d. Seltene Krankheiten
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B. Fragestellungen aus pflegewissenschaftlicher Sicht
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1. Erfordernis der psychischen Gesundheit und Verbesserung der Lebensqualität
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2. Konflikte im Eltern-Kind Verhältnis
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3. Offene und nachhaltige Kommunikation mit dem medizinischen Personal, Aufklärung
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C. Bisherige Ergebnisse aus pflegewissenschaftlicher Sicht
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1. Eine sichere Bindungsqualität zwischen Eltern und Kindern als Befähigung im Umgang mit einem Gebrechen
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2. Die Bedeutung von Fachpersonen (z.B. Case Manager, Pflegefachperson als zentrale Ansprechperson (‹key worker model›))
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3. Schaffung und Organisation von Referenzzentren
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4. Zusammenarbeit und Bildung von Selbsthilfegruppen
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D. Herausforderungen für die Betreuung von Eltern und Kind
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E. DSD und Ethik: Ein ganzheitliches Verständnis der Entscheidungsfindung
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III. Zwischenfazit: Erfordernisse für Eltern und Kind
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IV. Sozialversicherungsrechtliche Leistungen
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A. Einleitende Bemerkungen
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1. Sind Geschlechtsvarianten als Krankheit zu werten?
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2. Von der Diagnose bis zur Vergütung durch Sozialversicherungen
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B. Menschen- und Grundrechte
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C. Medizinische Massnahmen de lege lata
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1. Vorbemerkungen und WZW-Kriterien
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2. Medizinische Massnahmen bei Geburtsgebrechen (Art. 13 IVG)
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a. Grundsätzliches
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b. DSD in der Verordnung über Geburtsgebrechen (GgV)
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c. Medizinische Massnahmen: Zweck und Gegenstand
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d. Medizinische Massnahmen: Begrenzung durch die Verhältnismässigkeit und die medizinische Wissenschaftlichkeit
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e. Gesundheitlich bedingte Behandlungsbedürftigkeit im Besonderen
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f. Anspruch auf medizinische Massnahmen gemäss Art. 13 IVG: Rechtsfolge in Bezug auf Geburtsgebrechen bei DSD bzw. Geschlechtsvarianten
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3. Medizinische Massnahmen zur beruflichen Eingliederung (Art. 12 IVG)
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a. Grundsätzliches und Zweck
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b. Verhältnismässigkeit
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c. Keine Behandlung des Leidens an sich, sondern Korrektur relativ stabiler Defektzustände oder Funktionsausfälle
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d. Anspruch auf medizinische Massnahmen gemäss Art. 12 IVG: Rechtsfolge in Bezug auf Geburtsgebrechen bei DSD bzw. Geschlechtsvarianten
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4. Umfang und Durchführung der Massnahmen (Art. 14 Abs. 1 IVG)
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5. Leistungen gemäss KLV: Subsidiarität gegenüber der IV
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D. Leistungen de lege ferenda
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V. Ergebnisse