Kleine Änderungen am Betriebsreglement für Flugfeld
BVGer – Der Verein IG Fluglärm hatte mit einer Beschwerde gegen das neue Betriebsreglement des Flugfelds Beromünster (LU) keinen Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte Einschränkungen bei den Flugbewegungen ab. (Urteil A-3339/2015)
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