Justiz patzt mehrmals im Fall eines gewalttätigen Mannes
BGer – Die stationäre therapeutische Massnahme für einen gewalttätigen Somalier wird nur um zweieinhalb statt drei Jahre verlängert, weil die Aargauer Strafverfolgungs- und Justizbehörden gleich mehrere Fehler gemacht haben. Das Bundesgericht hat das kantonale Urteil aufgehoben. (Urteil 6B_892/2016)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare