Voraussetzungen für nachträgliche Verwahrung nicht erfüllt
BGer – Das Obergericht des Kantons Solothurn hat zu Recht die nachträgliche Verwahrung eines Mannes abgelehnt, der 2011 wegen Brandstiftung und versuchter Störung des Eisenbahnverkehrs verurteilt wurde. Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Solothurn ab. (Urteil 6B_875/2016)
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