Recht zur Wahl des Stiftungsrats den Nachkommen zugesprochen
BVGer – Zu Recht hat die Eidgenössische Stiftungsaufsicht die Nachkommen von Bruno Stefanini ermächtigt, an dessen Stelle künftig den Stiftungsrat der Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte in Winterthur zu ernennen. Die bestehende Wahlvorschrift in der Stiftungsurkunde wird nicht geändert. (Urteile B-565/2015, B-812/2015)
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