Freispruch für Post im Fall von Geldwäscherei
BGer – Das Bundesgericht hat den Freispruch der Schweizerischen Post im Zusammenhang mit einem Fall von Geldwäscherei im Kanton Solothurn bestätigt. Es geht um eine Barauszahlung von 4,6 Millionen Franken im Jahr 2005. (Urteil 6B_124/2016)
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