Abgewiesene Asylsuchende ausgeflogen – Airlines bleiben anonym
BVGer – Das Staatssekretariat für Migration (SEM) muss die Fluggesellschaften nicht bekannt geben, die Rückführungsflüge abgewiesener Asylsuchender ausführen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde eines Journalisten der «Wochenzeitung» teilweise abgewiesen, der vom SEM entsprechende Infos wünschte. (Urteil A-683/2016)
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