Bewilligung für islamischen Kindergarten «al Huda»
BGer – Die Behörden des Kantons Zürich haben dem Verein «al Huda» die Bewilligung für einen islamischen Kindergarten in Volketswil zu Recht verwehrt. Die Glaubens- und Gewissensfreiheit und das Gebot der Gleichbehandlung werden durch die Bewilligungsverweigerung nicht verletzt. (Urteil 2C_807/2015)
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