Flugplatz Altenrhein
BVGer – Auf dem Flugplatz Altenrhein müssen die vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) verfügten Auflagen und Massnahmen im Zusammenhang mit dem geplanten Hangar umgesetzt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat Beschwerden der Airport Altenrhein AG, des Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) sowie weiterer Beteiligter abgewiesen. (Urteile A-680/2016, A-710/2016)
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