Jusletter

Braucht das VRG ZH eine Mediationsnorm?

Spielräume für Verständigung im Verwaltungsverfahrensrecht des Kantons Zürich am Beispiel eines Schulverfahrens

  • Autor/Autorin: Ingrid Indermaur
  • Beitragsarten: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht
  • Zitiervorschlag: Ingrid Indermaur, Braucht das VRG ZH eine Mediationsnorm?, in: Jusletter 28. November 2016
In der schweizerischen Rechtsordnung gibt es mittlerweile eine stattliche Anzahl von Bestimmungen zu Schlichtungsverfahren. Nicht so im Verwaltungsrechtspflegegesetz des Kantons Zürich. Die Autorin legt am Beispiel eines Schulverfahrens dar, inwiefern sich die formale Struktur dieses Prozessgesetzes als zu starr erweist für bestimmte Lebenssachverhalte und wie bereits heute die Verfahren effizienter, rechtsfriedenfördernder und moderner geführt werden könnten. Zudem wagt sie einen Normierungsvorschlag de lege ferenda.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Fragestellung
  • II. Thesen
  • III. Ein Fall aus der Praxis
  • IV. Kurzer Abriss des Verwaltungsverfahrens des Kantons Zürich
  • V. Zwingendes öffentliches Recht und Konsensverfahren – ein Widerspruch?
  • 1. Begriff und Zweck von Konsensverfahren
  • 1.1. Zum einvernehmlichen Verwaltungshandeln allgemein
  • 1.2. Zur Mediation im Besonderen – kurz erklärt
  • 2. Mögliche Einbettung von Konsensverfahren ins Verwaltungsverfahren
  • VI. Möglichkeiten zu mediativem Handeln gemäss VRG de lege lata
  • 1. Im Rekursverfahren nach §§ 19 ff. VRG
  • 2. Im Beschwerdeverfahren nach §§ 41 ff. VRG
  • VII. Normierung der Konsensverfahren im VRG de lege ferenda
  • VIII. Schlussfolgerung

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