Jusletter

Kantonale Globalbudgets im Krankenversicherungsrecht

  • Autor/Autorin: Tomas Poledna
  • Beitragsarten: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht, Verwaltungsverfahren
  • Zitiervorschlag: Tomas Poledna, Kantonale Globalbudgets im Krankenversicherungsrecht, in: Jusletter 28. November 2016
Auf politischer Ebene wird die Einführung eines flächendeckenden kantonalen Globalbudgets als Finanzierungsinstrument aller krankenversicherungsrechtlichen Leistungen diskutiert. Der nachfolgende Beitrag widmet sich zum einen der Frage, ob dies verfassungsrechtlich unproblematisch ist. Zum anderen wird den Auswirkungen eines kantonalen Globalbudgets auf das Krankenversicherungsgesetz (KVG) nachgegangen. Die Detailbetrachtung führt zum Ergebnis, dass die Einführung eines solchen Instruments einer erheblichen Umgestaltung des KVG bedürfte und nicht im Rahmen einer Partialrevision bewerkstelligt werden könnte.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Begriff des Globalbudgets im Krankenversicherungsrecht
  • 3. Verfassungskonformität
  • 4. Notwendige Anpassungen des KVG
  • 4.1. Die Regelungen der Kostenübernahme nach Art. 32–35 KVG sind zu überarbeiten
  • 4.2. Die Einzelfallbetrachtung gemäss WZW-Kriterien verliert an Bedeutung
  • 4.3. Die Tarifverhandlungsautonomie der Versicherer und Leistungserbringer wird tangiert
  • 4.4. Die Spitalplanung wird bezüglich des Kriteriums der Wirtschaftlichkeit in Frage gestellt
  • 4.5. Inkongruenzen unter den kantonalen Finanzpolitiken führen zu Standortvor- bzw. -nachteilen
  • 4.6. Die Wirtschaftlichkeitsverfahren sind zu überdenken
  • 4.7. Der Risikoausgleich unter den Versicherern ist u.U. an die Auswirkungen des Globalbudgets anzupassen
  • 4.8. Die Wettbewerbselemente im KVG werden weiter geschwächt
  • 4.9. Die Qualitätsanforderungen des KVG müssten angepasst werden
  • 4.10. Die staatsrechtlich bedenkliche Mehrfachrolle der Kantone im KVG wird weiter verstärkt
  • 4.11. Die Zurechenbarkeit der Handlungen der Leistungserbringer erfolgt nicht periodengerecht
  • 4.12. Hochpreisfälle wirken sich übermässig auf das Folgejahr und damit auf die Leistungen des gesamten Leistungserbringersektors aus
  • 5. Zusammenfassung

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