Jusletter

Private Cyberwars and the right to hack back

  • Autor/Autorin: Luca Brunoni
  • Beitragsarten: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Datenschutz
  • Zitiervorschlag: Luca Brunoni, Private Cyberwars and the right to hack back, in: Jusletter 5. Dezember 2016
Das neue Bundesgesetz über den Nachrichtendienst (Nachrichtendienstgesetz, NDG), sieht vor, dass die Schweizer Regierung, als Gegenmassnahme zu Cyberattacken, welche auf ihre Infrastruktur ausgerichtet sind, das Recht hat zurückzuschlagen – «the right to hack back». Für private Unternehmen ist dieses «Vergeltungs-Hacking» illegal. In den USA, wo die Situation ähnlich ist, gibt es eine ständige Debatte darüber, ob das Gesetz geändert werden sollte, um es Unternehmen zu ermöglichen, einen aktiveren Verteidigungsansatz in Anbetracht der kontinuierlichen Zunahme von Cyberattacken zu realisieren. Ziel des Beitrags ist es, einen Überblick zur Debatte und den möglichen rechtlichen Antworten auf die Frage des privaten «hackbacks» zu geben. (sts)

Table of contents

  • 1. You hack me, I hack you back
  • 2. The government can
  • 3. It was self defense, your honor
  • 4. Lay down the law
  • 5. It might seem justified, but it’s still a bad idea
  • 6. This hack-backer is for hire
  • 7. Conclusion

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