Jusletter

Rundschreiben «Tätigkeit als Finanzintermediär nach GwG»

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Medienmitteilungen
  • Rechtsgebiete: Aufsichtsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Rundschreiben «Tätigkeit als Finanzintermediär nach GwG», in: Jusletter 12. Dezember 2016
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlicht das teilrevidierte Rundschreiben «Tätigkeit als Finanzintermediär nach GwG». Dieses wurde an die Bestimmungen der neuen Geldwäschereiverordnung angepasst. Per 1. Januar 2016 hat der Bundesrat die bisherige Verordnung über die berufsmässige Ausübung der Finanzintermediation aufgehoben und mit der neuen Geldwäschereiverordnung ersetzt. Dies erforderte redaktionelle Anpassungen im FINMA-Rundschreiben 2011/1 «Tätigkeit als Finanzintermediär nach GwG». Das teilrevidierte Rundschreiben tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.