UBI weist drei Beschwerden gegen TV-Sendungen ab
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat am 9. Dezember 2016 drei Beschwerden gegen Fernsehsendungen abgewiesen. In einem Fall stellte die UBI aber dennoch einzelne Mängel und die punktuelle Nichtbeachtung von journalistischen Sorgfaltspflichten fest.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare