Jusletter

Keine Pflicht für Facebook Schweiz zur Herausgabe von Nutzerdaten

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Strafprozessrecht, Datenschutz
  • Zitiervorschlag: Jurius, Keine Pflicht für Facebook Schweiz zur Herausgabe von Nutzerdaten, in: Jusletter 19. Dezember 2016
BGer – Facebook Switzerland Sàrl (Facebook Schweiz) kann von der Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt nicht zur Herausgabe von Daten zu einem mutmasslich in der Schweiz eröffneten Facebook-Konto verpflichtet werden. Facebook Schweiz ist nicht Inhaberin der fraglichen Daten und hat diese auch nicht unter ihrer Kontrolle. (Urteile 1B_185/2016, 1B_186/2016, 1B_188/2016)

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