Ungültigkeit der Luzerner Stadtbild-Initiative bestätigt
BGer – Das Luzerner Stimmvolk wird nicht über die Initiative «Für ein intaktes Stadtbild» abstimmen können. Das Bundesgericht hat die Ungültigkeitserklärung bestätigt. Durch die Initiative sollten insbesondere die Hochhausstandorte in der Bau- und Zonenordnung neu festgelegt werden. (Urteil 1C_238/2016)
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