Beschwerde gegen Abstimmung über Nachrichtendienstgesetz abgewiesen
BGer – Das Bundesgericht weist eine Beschwerde im Zusammenhang mit der eidgenössischen Volksabstimmung über das Nachrichtendienstgesetz ab. Zwar hat die im Vorfeld der Abstimmung von den Ostschweizer Justiz- und Polizeidirektoren (OJPD) veröffentlichte Medienmitteilung die Abstimmungsfreiheit verletzt. Angesichts des klaren Abstimmungsergebnisses kann aber ausgeschlossen werden, dass diese Intervention eine ausschlaggebende Bedeutung hatte. (Urteil 1C_455/2016)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare