Urteil aufgehoben wegen rechtswidrig erlangter Internet-Randdaten
BGer – Weil die Staatsanwaltschaft Zürich Randdaten zu per E-Mail versandten Drohungen ohne richterliche Genehmigung angefordert und erhalten hat, sind diese als Beweise nicht zulässig. (Urteil 6B_656/2015)
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