Keine Ausbildungszulagen für Mutter eines Profi-Eishockeyspielers
BGer – Einer im Kanton Genf arbeitenden Französin waren seit Oktober 2014 zu Recht keine Ausbildungszulagen für ihren damals in der Profi-Eishockeyliga spielenden 22-jährigen Sohn zugesprochen worden. Dies hat das Bundesgericht entschieden und damit die Beschwerde der zuständigen Genfer Behörde gutgeheissen. (Urteil 8C_4/2016)
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