Neuregelung zur Ermittlung der Eigenmietwerte ist verfassungswidrig
BGer – Die im Kanton Basel-Landschaft getroffene Neuregelung zur Ermittlung der Eigenmietwerte ist verfassungswidrig. Sie führt unter dem Aspekt des Gleichbehandlungsgebotes zu einer Bevorzugung von Wohneigentümern gegenüber Mietern. Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde gegen die Anfang 2016 in Kraft getretene Änderung des basellandschaftlichen Steuergesetzes gut. (Urteil 2C_519/2015)
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