Antirassismusgesetz: Nicht jeder Betroffene kann Privatkläger sein
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Basler Musikers David Klein abgewiesen, der sich in einem Verfahren wegen Rassendiskriminierung gegen den Kabarettisten Massimo Rocchi als Privatkläger konstituieren wollte. Das höchste Schweizer Gericht schliesst damit aus, dass sämtliche Angehörige einer Gruppe als Privatkläger bei einer Gruppendiskriminierung auftreten können. (Urteil 1B_320/2015)
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