Kostenauflage bei Kundgebungen mit Gewaltausübung
BGer – Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde gegen die neuen Regelungen im Polizeigesetz des Kantons Luzern teilweise gut, welche bei Kundgebungen mit Gewaltausübung unter bestimmten Voraussetzungen die Auferlegung von Polizeikosten an Veranstalter und Teilnehmer vorsehen. Die Bestimmung zur Gebührenerhebung bei Veranstaltern lässt sich verfassungskonform anwenden. Die Regelung betreffend die Kostenverteilung gegenüber Kundgebungsteilnehmern hebt das Bundesgericht auf. (Urteil 1C_502/2015)
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