Jusletter

Forschung mit Versuchspersonen – Aufklärung über die Deckung von Schäden

Kritische Gedanken zum Urteil des Bundesgerichts 4A_549/2015 vom 27. Juni 2016

  • Autor/Autorin: Franziska Sprecher
  • Beitragsarten: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht, Obligationenrecht, Patientenrechte, Persönlichkeitsrechte, Biomedizinische Ethik
  • Zitiervorschlag: Franziska Sprecher, Forschung mit Versuchspersonen – Aufklärung über die Deckung von Schäden, in: Jusletter 30. Januar 2017
Der Beitrag befasst sich mit den Anforderungen an die Aufklärung von Versuchspersonen über die Deckung von Schäden bei Forschungsvorhaben. Ausgangspunkt ist das Urteil 4A_549/2015 des Bundesgerichts vom 27. Juni 2016, in welchem es die Genugtuungsforderung eines Mannes ablehnte, der als Teilnehmer an einer Medikamentenstudie bleibende Lähmungen erlitt. Neben der Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Forschung mit Personen, will der Beitrag das Bewusstsein für die Besonderheiten des Arzt-Patienten-Verhältnisses im Rahmen von Forschungsvorhaben wecken und regt die Verbesserung der Humanforschungsgesetzgebung und weitere Massnahmen an.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung und Übersicht
  • II. Teil 1: Grundlagen und Vorbemerkungen
  • 1. Humanforschung
  • 2. Forschung mit Personen
  • 3. Risiken und Nutzen
  • 4. Das Arzt-Patienten-Verhältnis im Rahmen von Forschungsvorhaben
  • a) Fremdnützigkeit der Forschung und Interessenkonflikte
  • b) Ärztliche Mehrfachrolle sowie Erwartungen und Hoffnungen kranker Versuchspersonen
  • c) Wissensasymmetrien
  • 5. Schadensdeckung und Haftung
  • a) Altrechtliche Regelung
  • b) Grundsatz nach dem HFG: Ersatz bei Schaden
  • c) Welche Schäden sind gedeckt? Oder was bedeutet: «im Zusammenhang mit dem Projekt»?
  • d) Umstrittene Ausnahmen nach Art. 10 Abs. 2 KlinV
  • e) Vorgehen im Schadensfall
  • f) Vergleich mit der EU-Verordnung über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln
  • g) Beurteilung
  • III. Teil 2: Aufklärung bei Forschungsvorhaben
  • 1. Grundlagen
  • a) Grundsatz der informierten Einwilligung
  • b) Freie Willensbildung
  • c) Aufklärende Person
  • d) Inhalt und Umfang der Aufklärung
  • e) Fehlerhafte oder unvollständige Aufklärung
  • f) Ein «Nein» ist ein «Nein»
  • 2. Aufklärung über die Deckung von Schäden
  • a) Aufklärung über effektiven Versicherungsschutz
  • b) Aufklärung über das Vorgehen im Schadensfall
  • c) Verständlichkeit der Aufklärung über die Deckung von Schäden
  • IV. Teil 3: Urteil des Bundesgerichts 4A_549/2015 vom 27. Juni 2016
  • 1. Vorbemerkungen
  • a) Bedeutung des Urteils 4A_549/2015
  • b) Bedeutung der Muster-Versicherungsbedingungen
  • 2. Aufklärung des Klägers über die Deckung von Schäden
  • a) Aufklärungsdokumente gemäss Sachverhalt
  • b) Im Vergleich: Template von swissethics
  • c) Beurteilung der Aufklärungsunterlagen: ungenügend
  • 3. Schlussfolgerungen aus dem Urteil
  • V. Teil 4: Forderungen de lege ferenda
  • VI. Zusammenfassung

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