Schweiz hat mit Wegweisung eines Tamilen Folterverbot verletzt
EGMR – Die Schweiz hat mit der Ausschaffung eines Tamilen das in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgehaltene Folterverbot gemäss Artikel 3 verletzt. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden. (Urteil 16744/14)
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