Jusletter

BAKOM muss Mehrwertsteuer zurückerstatten

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Rechtsgebiete: Kommunikationsrecht, Medienrecht, Medien- und Telekommunikationsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, BAKOM muss Mehrwertsteuer zurückerstatten, in: Jusletter 6. Februar 2017
BVGer – Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) muss die im Zusammenhang mit der Radio- und Fernsehempfangsgebühr erhobene Mehrwertsteuer zurückzahlen. (Urteil A-7678/2015)

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