Eritrea: Praxisänderung des BVGer
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat sich im Urteil D-7898/2015 vom 30. Januar 2017 mit der Frage befasst, ob Eritreer und Eritreerinnen, die ihr Land illegal verlassen haben, deswegen bei einer Rückkehr Verfolgung zu befürchten hätten. Das Gericht kommt zum Schluss, dass die illegale Ausreise allein die Flüchtlingseigenschaft nicht zu begründen vermag. Vielmehr bedarf es hierzu zusätzlicher individueller Elemente. (Urteil D-7898/2015)
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